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Infos zur neuen
EU-Roaming-Verordnung

Am 01.07.2022 ist eine neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Die bisherige Roaming-Verordnung wird u.a. in Bezug auf Dienstqualität und Transparenzvorgaben für regulierte EU-Roaming-Tarife erweitert.

Das bedeutet für den regulierten EU-Roaming-Tarif:

Mit dem derzeit gültigen regulierten EU-Roaming-Tarif nutzt du deinen Tarif innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: EU-Ausland, sowie  Norwegen, Island und Liechtenstein) zu den gleichen Konditionen wie zuhause in Deutschland. Inklusiv-Minuten, -SMS und -Daten kannst du einfach innerhalb der EWR Länder ohne Zusatzkosten nutzen.

Neu: Seit dem 01.07.2022 können Kund:innen mit einem regulierten EU-Roaming-Tarif innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie in Deutschland nutzen, sofern im besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

Gut zu wissen: Der regulierte EU-Roaming-Tarif (Roam-like-at-home) hat ab dem 01.07.2022 damit zwei Komponenten: Preis und Dienstqualität.

Leistungen des neuen regulierten EU-Roaming-Tarifs

Fair-Use-Policy

Damit wir die Leistungen des inländischen Blau Tarifs ohne Aufpreis auch im EU-Ausland gewähren können, können wir bei einer exzessiven bzw. „permanenten“ Roamingnutzung Aufschläge erheben. Die Nutzung für SMS, Daten und Gespräche wird durch Regelungen der angemessenen Nutzung (Fair-Use-Policy, „FUP“) begrenzt. Informationen dazu können den Preislisten entnommen werden.

  1. Aufschläge können beispielsweise erhoben werden:
    Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.
  2. Es gelten folgende Aufschläge / Großhandelspreise (inkl. MwSt.)
    Aufschlag für Datennutzung (einschl. MMS) pro Gigabyte (Taktung je angefangenem Kilobyte):

    ab 01.07.2022: 2,38 €
    ab 01.01.2023: 2,142 €
    ab 01.01.2024: 1,8445 €
    ab 01.01.2025: 1,547 €
    ab 01.01.2026: 1,309 €
    ab 01.01.2027: 1,19 €

    Die Höhe der Aufschläge richtet sich nach gesetzlichen Vorhaben und kann jeweils von den o.g. Beträgen abweichen.

  3. Obergrenzen der Fair Use Policy

    Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn die:der Kund:in Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird. 

    Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn die:der Kund:in Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn die:der Kundin ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.

    Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.  

    Mit folgender Formel kann dies bei offenen Datenpaketen (z. B. Tarife mit einer Datenflatrate) berechnet werden: 

    Formel

    Beispiel:

    Monatliche Tarifgrundgebühr: 23,80 € (20,00 € netto)
    Aktueller Großhandelspreis: 1,8445 € (1,55 € netto)

    Formel

    In diesem Tarif könnten also 25,81 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,8445 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).


    Bei vorbezahlten Tarifen (Pay GO „Prepaid“, Abrechnung pro Einheit) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data ergibt:

    Formel

    Beispiel:

    Verfügbares Guthaben: 11,90 € (10,00 € netto)

    Aktueller Großhandelspreis: 1,8445 € (1,55 € netto)

    Formel

    In diesem Tarif könnten also 6,45 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,8445 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

  4. Missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung
    Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkundenpreisen bereitgestellt werden.
  5. „Stable Link Regelung“
    Falls Roamingkund:innen auf Anforderung einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen an Deutschland, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, nicht nachweisen. In diesem Fall können Aufschläge für SMS, Telefonie und Daten (einschl. MMS) erhoben werden.
  6. „4-Monats-Regelung“
    Wenn objektive Indikatoren den Schluss zulassen, dass die Auslandsnutzung der Kund:innen die Inlandsnutzung für die Dauer von mindestens vier Monaten überwiegt, können Aufschläge auf SMS, Telefonie und Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“-Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können die erforderlichen Daten über Aufenthaltsort sowie dein Telefonie-und Surf-Verhalten für mindestens 4 Monate verarbeitet und genutzt werden. 

Anliegen in Bezug auf die Anwendung dieser Regelungen und die Höhe des Aufschlags, welcher nach Verbrauch des Fair-Use-Volumens berechnet wird, können an den Blau Kundenservice gerichtet werden.

Häufige Fragen & Antworten

Neue EU-Roaming Verordnung ab 01.07.2022

Seit dem 01.07.2022 sollen Roaming-Kund:innen mit einem regulierten EU-Roaming-Tarif beim Roaming innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie zuhause nutzen können, wenn in dem besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind. 

Die Dienstqualität beim Roaming im EWR hängt immer von den im besuchten Netz unseres Partners erhältlichen Netzgenerationen und -technologien ab. Beispielsweise können bei der Datennutzung im EWR Verschlechterungen im Vergleich zur Nutzung in Deutschland entstehen, weil die technisch verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit des besuchten Partnernetzes unter der unseres Netzes in Deutschland liegt. Verschlechterungen können sich auch ergeben, weil die im besuchten Partnernetz verfügbare Netztechnik (z.B. 3G) nicht der im Heimatland entspricht (z.B. 4G). Im Partnernetz nur eingeschränkt verfügbare Netzgenerationen und Netztechnologien und andere Parameter können dazu führen, dass insbesondere das Öffnen von Webseiten, Musik-Streaming, Gaming, Download großer E-Mail-Anhänge oder sonstiger großer Dateien sowie Internet-Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Auch ist es unter Umständen möglich, dass Abruf und Verbreitung von Informationen und Inhalten über Internetanwendungen deutlich verlangsamt sind.

Folgende weitere Faktoren können sich beispielsweise auf die Dienstqualität auswirken:

  • Die Geschwindigkeit
  • Die Latenz (d.h. die Reaktionszeit)
  • Die Verfügbarkeit von Roamingdiensten oder anderen Diensten beim Roaming aufgrund der Verfügbarkeit bestimmter Technologien, der Netzabdeckung oder von Abweichungen aufgrund externer Faktoren (z.B. Topografie)
  • Anzahl der Basisstandorte, Anzahl aktiver Kund:innen pro Mobilfunkzelle

Beschwerden hinsichtlich der Dienstqualität kannst du an das Blau Service-Team richten. 

Infos zu den jeweils zur Verfügung stehenden Netzgenerationen innerhalb des jeweiligen Landes können hier eingesehen werden.

Verbindungen zu Nummern von Mehrwertdiensten können beim Roaming zusätzliche Entgelte verursachen. Näheres erfährst du hier: https://www.telefonica.de/Mehrwertdienste

EU-Verordnung und betroffene Länder

Die jeweiligen Mitgliedsländer EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Irland, Italien, Jersey, La Réunion**, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, exkl. Nord-Zypern) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU-Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind (z. B. nach Austritt eines Landes aus der EU), fällt das Land automatisch in die Ländergruppe 2 und es gilt der für diese Ländergruppe ausgewiesene Preis.

Für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht.

Die EU Roaming Verordnung gilt nicht für die Schweiz.

Beim Aufenthalt in einem grenznahen Gebiet, aber noch in Deutschland, kann es sein, dass das Handy eine Roaming-Verbindung aufbaut. Meistens liegt es daran, dass an dem Gerät die automatische Netzwahl aktiviert ist. Das Handy sucht sich das stärkste verfügbare Netz, in diesem Fall das des ausländischen Netzbetreibers.
Wir empfehlen, in diesen Regionen Roaming zu deaktivieren oder die manuelle Netzwahl zu aktivieren. Aus den angezeigten Anbietern wird das Netz ausgewählt, in dem GPRS oder LTE möglich ist. Wie es funktioniert, ist in der Betriebsanleitung des Gerätes beschrieben. Auch in unserer Handyhilfe gibt es hierzu Tipps.

Leistungen und Konditionen

Die Informations-SMS mit den Konditionen deines Roamingtarifs (Telefonie und SMS Kosten, sowie Kosten bei Datenverbrauch) wird weiterhin bei Einreise in sämtliche Länder verschickt. Außerdem erhältst du Informationen über die im besuchten Land möglichen Notrufdienste (ab 01.06.2023) und über das mögliche Risiko höherer Entgelte aufgrund der Nutzung von Mehrwertdiensten.

Zusätzlich erhältst du Informationen zum Schutz vor hohen Kosten bei Datennutzung.

Bei der „Fair Use Policy“ (FUP) handelt es sich um Regelungen der Europäischen Kommission zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von regulierten Roamingdiensten („Regelung der angemessenen Nutzung“). Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland der Kund:innen und beim Roaming in der Union die gleichen Tarifbedingungen. Mittels FUP wird ein Regulativ geschaffen, um eine „Ausuferung“ der Nutzung zu vermeiden. Näheres kannst du den jeweiligen Preislisten entnehmen. Die Roaminganbieter rechnen die Aufschläge im Rahmen der FUP für die Bereitstellung regulierter Datenroamingdienste kilobytegenau ab. Davon ausgenommen sind MMS-Nachrichten, wenn eine Abrechnung pro Einheit erfolgt.

Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn ein:e Kund:in Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird. 

Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn ein:e Kund:in Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn ein:e Kund:in ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. 

Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.  

Mit folgender Formel kann dies bei offenen Datenpaketen (z. B. Tarife mit einer Datenflatrate) berechnet werden:

Formel

Beispiel:

Monatliche Tarifgrundgebühr: 23,80 € (20,00 € netto)
Aktueller Großhandelspreis: 1,8445 € (1,55 € netto)

Formel

In diesem Tarif könnten also 25,81 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,8445 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

Bei vorbezahlten Tarifen (Pay GO „Prepaid“, Abrechnung pro Einheit) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data ergibt:

Formel

Beispiel:

Verfügbares Guthaben: 11,90 € (10,00 € netto)

Aktueller Großhandelspreis: 1,8445 € (1,55 € netto)

Formel

In diesem Tarif könnten also 6,45 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,8445 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“ Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir deinen Aufenthaltsort sowie dein Telefonie-und Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen. Durch das Monitoring wird das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts der Kund:innen im Land des Roaminganbieters oder das Fehlen einer vorwiegenden Inlandsnutzung inländischer Mobilfunkdienste belegt. Solche objektiven Indikatoren müssen über mindestens vier Monate erstellt werden. Es geht dabei lediglich um die geographische Ortung und die Tatsache, dass Anrufe getätigt werden. Die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat dabei oberste Priorität.

Ja, folgende Möglichkeiten kannst du weiterhin auch im EU-Ausland nutzen:

  • Bankeinzug (Lastschrift)
  • App
  • Banküberweisung (SMS)
  • Hotline
  • Mein Blau Bereich