Die Informations-SMS mit den Konditionen Ihres Roamingtarifs (Telefonie und SMS Kosten, sowie Kosten bei Datenverbrauch) wird weiterhin bei Einreise in sämtliche Länder verschickt. Außerdem erhalten Sie Informationen über die im besuchten Land möglichen Notrufdienste (ab 01.06.2023) und über das mögliche Risiko höherer Entgelte aufgrund der Nutzung von Mehrwertdiensten.
Zusätzlich erhalten Sie Informationen zum Schutz vor hohen Kosten bei Datennutzung.
Bei der „Fair Use Policy“ (FUP) handelt es sich um Regelungen der Europäischen Kommission zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von regulierten Roamingdiensten („Regelung der angemessenen Nutzung“). Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland des Kunden und beim Roaming in der Union die gleichen Tarifbedingungen. Mittels FUP wird ein Regulativ geschaffen, um eine „Ausuferung“ der Nutzung zu vermeiden. Näheres können Sie den jeweiligen Preislisten entnehmen. Die Roaminganbieter rechnen die Aufschläge im Rahmen der FUP für die Bereitstellung regulierter Datenroamingdienste kilobytegenau ab. Davon ausgenommen sind MMS-Nachrichten, wenn eine Abrechnung pro Einheit erfolgt.
Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird.
Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.
Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.
Mit folgender Formel kann dies bei offenen Datenpaketen (z. B. Tarife mit einer Datenflatrate) berechnet werden:

Beispiel:
Monatliche Tarifgrundgebühr: 23,80 € (20,00 € netto)
Aktueller Großhandelspreis: 2,142 € (1,80 € netto)

In diesem Tarif könnten also 22,25 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 2,142 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).
Bei vorbezahlten Tarifen (Pay GO „Prepaid“, Abrechnung pro Einheit) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data ergibt:

Beispiel:
Verfügbares Guthaben: 10,00 € (8,40 € netto)
Aktueller Großhandelspreis: 2,142 € (1,80 € netto)

In diesem Tarif könnten also 4,68 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 2,142 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).
Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“ Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir Ihren Aufenthaltsort sowie Ihr Telefonie-und Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen. Durch das Monitoring wird das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts des Kunden im Land des Roaminganbieters oder das Fehlen einer vorwiegenden Inlandsnutzung inländischer Mobilfunkdienste belegt. Solche objektiven Indikatoren müssen über mindestens vier Monate erstellt werden. Es geht dabei lediglich um die geographische Ortung und die Tatsache, dass Anrufe getätigt werden. Die Beachtung Datenschutzrechtlicher Vorgaben hat dabei oberste Priorität.
Ja, folgende Möglichkeiten können Sie weiterhin auch im EU-Ausland nutzen:
- Bankeinzug (Lastschrift)
- App
- Banküberweisung (SMS)
- Hotline
- Mein Blau Bereich