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Seit 2025 Pflicht: Neues EU-Energielabel für Smartphones

 Welche Apps haben einen hohen Datenverbrauch?

20.06.2025

Ziel der EU: Bewusster Konsum durch das neue Energielabel

Seit Mitte 2025 dürfen nur noch solche Smartphones, Tablets, einfache Mobiltelefone und schnurlose Telefone auf den EU-Markt gebracht werden, die sowohl die neue Label Pflicht als auch bestimmte Ecodesign-Vorgaben erfüllen. Die neuen Anforderungen sorgen für langlebigere sowie besser reparierbierbare Produkte. Zudem erhöht das Label auf den Verpackungen die Transparenz für Käufer:innen.

So können Verbraucher:innen bewusstere Entscheidungen beim Kauf von Produkten treffen. Einige Geräte, zum Beispiel Tablets mit flexiblem Display oder besonders geschützte Businessmodelle, sind allerdings von dieser Regelung ausgeschlossen.

Was ist auf dem neuen EU-Label zu sehen?

Das neue EU-Label erinnert an bekannte Energiekennzeichnungen bei Haushaltsgeräten. Es zeigt auf einen Blick wichtige Eigenschaften eines Geräts an:

  1. Energieeffizienz-Skala: Reicht von A (grün, sehr effizient) bis G (rot, wenig effizient).
  2. Energieeffizienzklasse: Zeigt die Einstufung des Geräts.
  3. Akkulaufzeit: Gibt an, wie lange das Gerät bei normaler Nutzung durchhält.
  4. Stoßresistenz: Bewertet anhand von Falltests, wie gut ein Gerät Stürze verkraftet. Klasse A steht bei Smartphones z. B. für über 270 Stürze und Klasse E für weniger als 45.
  5. Batterie-Zyklen: Zeigt, wie viele Ladezyklen ein Akku übersteht, bevor er unter 80 % Kapazität fällt. Der Top-Wert für Smartphones liegt bei 1.200 Zyklen.
  6. Reparierbarkeitsbewertung: Bezieht sich auf Ersatzteilverfügbarkeit, Gerätebauweise und Software-Support.
  7. IP-Zertifizierung: Gibt an, wie gut ein Gerät gegen Staub und Wasser geschützt ist. Die Skala reicht von 0 bis 6 für Staub und von 0 bis 8 für Wasser.
  8. QR-Code: Führt zu weiterführenden technischen Infos in der EU-Produktdatenbank EPREL.

So sieht das neue Energielabel aus:

 EU-Energielabel für Smartphones

EU-Energielabel für Smartphones

Inwiefern wird Transparenz für Käufer:innen hergestellt?

Mit dem neuen Label bekommst du einen transparenten Überblick über die wichtigsten Eigenschaften eines Geräts, und zwar ohne dass Fachwissen oder aufwendiges Vergleichen nötig wären. Du siehst direkt:

  • wie robust und langlebig das Gerät ist
  • ob es sich gut reparieren lässt
  • wie lange es mit Updates versorgt wird

So kannst du bewusster einkaufen und dir ein Gerät zulegen, das wirklich zu deinem Alltag passt. Zusätzlich bedeutet die neue Richtlinine laut EU-Kommission für Verbraucher:innen Einsparungen von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro – also rund 100 Euro pro Haushalt.

Was will die EU mit dem neuen Energielabel erreichen?

Ziel der neuen Regelung ist ein nachhaltigerer Umgang mit Ressourcen. Durch die neue Kennzeichnung sollen Geräte länger genutzt und seltener ersetzt werden. Das spart Energie, schont Rohstoffe und reduziert Elektroschrott. Bis 2030 soll dadurch jährlich rund ein Drittel des Energieverbrauchs eingespart werden, den mobile Geräte bislang verursachen.

Welche Pflichten haben Hersteller zu erfüllen?

Damit mobile Endgeräte weiter in der EU verkauft werden dürfen, müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Akkuleistung: Handy-Akkus müssen nach 800 Ladezyklen, Tablet-Akkus nach 500 Zyklen noch mindestens 80 % ihrer Kapazität haben.
  • Widerstandsfähigkeit: Geräte müssen besser gegen äußere Einflüsse wie Stürze, Kratzer, Wasser und Staub geschützt sein.
  • Reparaturen: Ersatzteile müssen innerhalb von zehn Werktagen nach Anfang und bis zu sieben Jahre nach Ende des Verkaufs lieferbar sein.
  • Softwarepflege: Hersteller müssen nach Produkteinstellung noch mindestens fünf Jahre lang Updates für das System bereitstellen.
  • Reparaturzugang: Auch unabhängige Werkstätten sollen benötigte Reparatur-Software erhalten.

Fazit

Das neue Energielabel ist ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klarheit beim Gerätekauf. Es informiert dich zuverlässig über Energieeffizienz, Akkuleistung, Reparierbarkeit und Schutzklassen, und hilft dir so, dich für langlebige und umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Für die Hersteller steigen die Anforderungen, aber für dich wird es einfacher, die passende Wahl für deinen Alltag und die Umwelt zu treffen.

FAQ

Nein, die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 neu auf den Markt gebracht wurden. Bereits im Umlauf befindliche Geräte müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.