Login
Warenkorb

Neue Blau Rechnung:
Gleiche Leistung, alter Preis

Sie haben eine Frage zum Service? Wir haben die Antwort!

Du hast eine Frage zum Service? Wir haben die Antwort.
Natürlich wird dein Blau Tarif die gleichen Leistungen haben wie bisher. Und selbstverständlich zahlst du den gleichen Preis wie zuvor. Es bleibt also alles, wie es ist. Nur die Rechnungsdarstellung ändert sich etwas. Diese Änderungen haben wir für dich auf dieser Seite zusammengefasst.

Deine Rechnungen - was ändert sich?

Im Umstellungsmonat erhältst du zwei Rechnungen statt einer

Für den Umstellungsmonat erhältst du zwei anteilige Rechnungen; eine Rechnung in der dir bekannten Darstellung für den Zeitraum bis zur Umstellung (1. Teilrechnung) und eine neue Blau Rechnung für die restliche Zeit des Umstellungsmonats (2. Teilrechnung). Dies hat natürlich keine Auswirkung auf den Gesamtbetrag. Es wird dir also nichts doppelt berechnet.

Rechnungsumstellung

Bitte beachte: Es ist möglich, dass du aus technischen Gründen die 1. Teilrechnung erst nach der 2. Teilrechnung erhältst. Dies hat natürlich keine Auswirkungen auf den Preis oder die Leistungen.

Falls du eine wiederkehrende Gutschrift erhältst, haben wir dir diese für den Umstellungsmonat auf der 1. Teilrechnung gutgeschrieben. Deshalb ist die Gutschrift auf der 2. Teilrechnung nicht ausgewiesen. Im nächsten Rechnungsmonat wird die Gutschrift wieder wie gewohnt ausgewiesen.

So unterscheiden sich die Rechnungen

In den Rechnungen, die du erhältst, ändern sich einige Details. Das betrifft z.B. die Ausweisung der Netto- und Bruttopreise und die Rabattierung. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Gesamtpreis.

  • Netto- und Bruttopreise. Bislang wurde nicht nur der Gesamtbetrag, sondern auch die Einzelpositionen in der Rechnung brutto, d.h. mit Mehrwertsteuer ausgewiesen. In den neuen Blau Rechnungen werden die Einzelpositionen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Erst beim Gesamtbetrag wird die Mehrwertsteuer hinzugefügt.

Beispiel anhand deiner neuen Blau Rechnung:

Musterrechnung

  • Abrechnung. Grundsätzlich werden in beiden Teilrechnungen im Umstellungsmonat keine Leistungen doppelt berechnet.