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 Tarife mit Laufzeit


Unsere gesetzliche Tarifinformation

Wir senden Ihnen einmal jährlich per E-Mail, SMS oder Brief eine Information zum für Sie besten Tarif.

Hintergrund dafür ist eine gesetzliche Regelung: Ab Dezember 2021 sind die Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich über den für sie besten Tarif zu informieren. Dies ist in §57 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt.

Unsere gesetzliche Tarifinformation: Fragen und Antworten
 

Dazu wird Ihr bestehender Tarif in seinen Hauptmerkmalen (bzgl. Preis und Leistungen) mit den aktuell bei uns verfügbaren Tarifen verglichen. Zudem berücksichtigen wir bei unserem Blau Prepaid Tarifvergleich auch die zu Ihrem Basistarif dazu gebuchten Pakete in Preis und Leistung. Wenn dieser Vergleich ergibt, dass ein aktueller Tarif für Sie besser wäre als der, den Sie derzeit nutzen, teilen wir Ihnen diesen besten Tarif mit. Ergibt der Vergleich, dass Ihr bestehender Tarif in Bezug auf das Preis/Leistungsverhältnis bereits der beste Tarif für Sie ist, werden Sie darüber ebenso informiert. 

Die Ermittlung des „besten Tarifs“ erfolgt auf Basis unserer Standardpreise. Sowohl bei Ihrem bestehenden Tarif als auch bei den möglichen Tarifempfehlungen fließen eventuelle individuelle Rabatte oder zeitlich begrenzte Sonderaktionen nicht in die Betrachtung mit ein. Eine Ausnahme bilden dabei jene Rabatte, die wir Ihnen ohne eine zeitliche Befristung zu Ihrem aktuellen Tarif gewähren. 

Bei dem Tarifvergleich berücksichtigen wir die von Ihnen gewählte Vertragslaufzeit und schlagen Ihnen nur alternative Tarife mit gleichem Laufzeitmodell vor – sofern Sie mit Ihrem derzeitigen Tarif nicht bereits bestens versorgt sind.

Die Vergleichskriterien hängen vom Produkt ab.

  • Mobilfunktarife: im Tarif inkludiertes Datenvolumen, innerdeutsche Telefonie und SMS-Leistungen sowie die maximale Surfgeschwindigkeit.
  • Datentarife: Vereinbartes Datenvolumen sowie maximale Surfgeschwindigkeit.

Bei Blau Tarifen ohne jegliches Datenvolumen wird dieses Kriterium beim Tarifvergleich auch nicht berücksichtigt.

Nein, die tatsächliche individuelle Nutzung Ihres derzeitigen Tarifes fließt nicht in die Analyse ein. 

Durch die gesetzliche Vorgabe sind wir verpflichtet, die Information jährlich an unsere Kunden zu senden. Es ist daher nicht möglich, auf diese Kommunikation zu verzichten.

Hinterlegen Sie bitte Ihre aktuelle E-Mail-Adresse in Ihren Kundendaten, entweder in der Mein Blau App oder im „Mein Blau-Bereich“ unter dem Menüpunkt „Meine Daten“. Im Anschluss werden Sie per E-Mail um die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse gebeten, dazu klicken Sie bitte auf den entsprechenden Button in der E-Mail. 

Sollten Sie sich mit Ihrem Laufzeitvertrag in der noch geltenden Mindestvertragslaufzeit befinden, können bei einem vorzeitigen Tarifwechsel gegebenenfalls einmalige Wechselgebühren anfallen.

Bei unserer Ermittlung des besten Tarifs handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung. Es kann vorkommen, dass Sie in der Zwischenzeit Ihren Tarif gewechselt haben und sich unsere Kundenkommunikation zum besten Tarif deshalb noch auf Ihren vorherigen Tarif bezieht. Aus diesem Grund verweisen wir in unserer Kommunikation immer auf das Analysedatum. Achten Sie darüber hinaus bitte auf die Leistungsbestandteile des empfohlenen Tarifs, da es hier auch bei gleichbleibender Tarifbezeichnung zu Verbesserungen gegenüber Ihrem Ausgangstarif kommen kann (z. B. mehr Datenvolumen).

Hier können Sie sich zu Ihren Möglichkeiten zur Buchung informieren: